
Schulordnung
Unsere Schule ist eine große Gemeinschaft, in der sich alle Beteiligten wohl fühlen sollen. Freundliches Miteinander, Rücksichtnahme und Gewaltfreiheit sind an unserer Schule selbstverständlich. Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, eine solche Atmosphäre zu gewährleisten. 1. Allgemeine RegelungenDas Schulgebäude wird in der Zeit zwischen den Oster- und Herbstferien um 7:40 Uhr und in der restlichen Zeit um 7:30 Uhr geöffnet. Unterrichtsbeginn ist um 7:50 Uhr. 2. Verhalten auf dem SchulgeländeDer Schulhof dient dem Spiel und der Erholung. Damit dafür genügend Fläche zur Verfügung steht, dürfen die Fahrräder nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden. Schülerinnen und Schüler der 5. - 9. Klassen müssen ihre Fahrräder im eingezäunten Fahrradstand abstellen. Dafür benötigen sie eine ID-Karte. Der Fahrradstand ist an Unterrichtstagen mit dieser Karte von 7:00 bis 20:00 Uhr zugänglich. Der Aufenthalt darin ist nur beim Bringen und Holen des eigenen Fahrrads gestattet. Wer dies nicht beachtet, verliert seine ID-Karte einschließlich des Pfandgeldes. Alle anderen Schülerinnen und Schüler können sich eine ID-Karte kaufen oder ihr Fahrrad hinter dem Ballfangzaun bzw. im nördlichen Innenhof (hinter dem Eisentor) abstellen. Um andere nicht zu gefährden, sind Fahrradfahren, Schneeballwerfen und das Werfen von Kastanien auf dem Schulgelände untersagt. Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs I ist während der Stunden und Pausen des planmäßigen Unterrichts das Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht gestattet. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen untersagt. Alle Parkplätze auf dem Schulgelände sind ausschließlich den Lehrkräften vorbehalten. 3. Verhalten in Klassen- und FachräumenIn den Räumen müssen sich Schülerinnen und Schüler so verhalten, dass keine Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden. Das Hinauslehnen aus den Fenstern sowie das Sitzen auf den Fensterbänken ist wegen der großen Unfallgefahr verboten. Ist 5 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft anwesend, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies im Lehrerzimmer oder im Sekretariat. Nach Stundenschluss begeben sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 9 auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Nur in den kurzen Pausen oder bei Regen oder Schneefall ist der Aufenthalt im Schulgebäude und in den Klassenräumen bei geöffneter Tür gestattet. Das Sitzen auf den Treppen ist nicht erlaubt. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, auf die Sauberkeit der Räume zu achten (Tische und dergleichen dürfen nicht bemalt werden, und der Abfall muss in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden). Der Ordnungsdienst reinigt nach Stundenschluss die Tafel und ist für die Sauberkeit im Unterrichtsraum verantwortlich. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen vor der Lehrkraft den Unterrichtsraum. Gruppen, die nicht in den eigenen Klassenräumen unterrichtet werden, haben die Eigenart des Klassenraums (Tischordnung, Wandbemalung, Bilder, Blumen usw.) zu respektieren. Die Lehrkräfte raumfremder Gruppen sind dafür verantwortlich, dass die zu Beginn ihres Unterrichts vorgefundene Ordnung am Ende erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird. Müssen die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I für die Folgestunde den Raum wechseln, nehmen sie ihre Taschen mit und legen sie an den von den Lehrkräften zugewiesenen Stellen ab. Die Benutzung von Handys während des Unterrichts ist untersagt. Offene Getränke aus den Automaten und aus der Cafeteria dürfen innerhalb des Gebäudes nur im Bereich der Cafeteria konsumiert werden. Lehrerinnen und Lehrer können im Einzelfall eine Ausnahme genehmigen. 4. Verhalten bei Unfällen und NotfällenUnfälle sind unverzüglich der nächsten erreichbaren Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden. Bricht ein Brand aus, so ist ohne Rücksicht auf den Umfang des Feuers die nächste erreichbare Lehrkraft zu benachrichtigen. In der Regel löst der Schulleiter oder sein Stellvertreter den Alarm aus. Bei außergewöhnlichen Gefahren oder Katastrophen ist jede Lehrkraft oder jede Schülerin und jeder Schüler berechtigt und verpflichtet, Alarm zu geben. Weitere Maßgaben für das Verhalten im Gefahrenfall finden sich in den Unterrichtsräumen. 5. FehlenFehlt eine Schülerin oder ein Schüler länger als drei Tage, muss die Schule spätestens am dritten Tag benachrichtigt werden. Andernfalls kann Krankheit als Entschuldigungsgrund im Regelfall nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes anerkannt werden. Mit dem Wiedererscheinen zum Unterricht muss in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden, aus der Zeitraum und Grund des Fehlens ersichtlich sind. Nach Eintreten der Volljährigkeit obliegen diese Pflichten der Schülerin bzw. dem Schüler selbst. Der Schulleiter kann in Zweifelsfällen die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Beim Versäumen einer Klausur (Sek. II) muss unverzüglich ein ärztliches Attest nachgereicht werden. Andernfalls wird diese Klausur im Regelfall mit "0 Punkten" bewertet. 6. BeurlaubungenFür Beurlaubungen bis zu einem Schultag sind Klassenlehrerin oder Klassenlehrer bzw. Tutorin oder Tutor zuständig. Diese Anträge sind vorher schriftlich einzureichen. Längere Beurlaubungen sind rechtzeitig beim Schulleiter zu beantragen. Unmittelbar vor oder nach den Ferien sind Beurlaubungen im Regelfall nicht möglich, ebenfalls nicht zu Klausurterminen. 7. Einhaltung der SchulordnungVerstößen gegen unsere Schulordnung wird mit erzieherischen Maßnahmen begegnet. Diese Ordnung wurde auf der Gesamtkonferenz am 19.04.06 verabschiedet. Erstellt von Sören Gade und Jonas Endrejat |
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