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Fragen und Antworten zum bilingualen Unterricht
Bilingual heißt zweisprachig; bei uns sind damit die Sprachen Deutsch und Englisch gemeint. In einer bilingualen Klasse werden die im Fremdsprachenunterricht erworbenen Sprachkenntnisse in sog. Sachfächern praktisch angewendet und auf diese Weise vertieft. Bei uns am Herbartgymnasium betrifft das die Fächer Musik, Erdkunde, Biologie und Geschichte.
Fremdsprachenkenntnisse werden immer wichtiger: Europa wächst zusammen, und die weltweiten internationalen Beziehungen gewinnen ständig an Bedeutung. Gerade die englische Sprache spielt als Konferenzsprache in Politik, Wirtschaft und in fast jeder Wissenschaft eine immer größere Rolle. Englisch ist die Geschäftssprache, die am schnellsten wächst! Unsere Schule will frühzeitig interessierte Schüler auf diese veränderte Situation vorbereiten.
Unsere Schule hat seit Beginn des Schuljahres 1994/95 einen bilingualen Klassenzug eingerichtet. Der bilinguale Unterricht beginnt in der Klasse 7 mit den Fächern Musik im ersten Halbjahr und Erdkunde im zweiten Halbjahr. Natürlich wissen wir, dass der Unterricht in einer Fremdsprache schwieriger ist als in der Muttersprache, deshalb gehen wir behutsam vor und haben zum Teil eine Extrastunde für den bilingualen Unterricht. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler pro Woche eine Unterrichtsstunde mehr haben, da die Pflichtstundenzahl in allen anderen Fächern erhalten bleibt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich diese "Mehrarbeit" schnell bezahlt macht.
Nach unserem Plan sind dies die Fächer Musik in Klasse 7, Erdkunde in den Klassen 7 und 8, Biologie in den Klassen 8, 9 und 10 und Geschichte in den Klassen 9 und 10 sowie in der gymnasialen Oberstufe.
Grundsätzlich gilt, dass auch im bilingualen Unterricht entsprechend der Rahmenrichtlinien unterrichtet wird, d.h. die fachlichen Ansprüche in den bilingualen Sachfächern sind die gleichen wie im "normalen" Unterricht. Natürlich werden Fachvokabeln und Redewendungen benötigt, von denen aber ein Großteil auch im "Alltagsenglisch" vorkommt. Damit die Schüler auch komplizierte Sachverhalte richtig verstehen, wird bei Bedarf auch einmal deutsch gesprochen. Im allgemeinen gilt der Grundsatz: So viel in der Fremdsprache wie möglich, so viel in der Muttersprache wie nötig.
Es werden die fachlichen Leistungen beurteilt. Dies gilt auch für die schriftlichen Arbeiten, die den Wissensstand in den jeweiligen Sachfächern widerspiegeln. Gerade am Anfang darf man natürlich auch mal eine Antwort auf deutsch geben.
Mit der Entscheidung für den bilingualen Unterricht legt sich ein Schüler nicht auf Jahre fest, denn laut Erlass muss ein Wechsel in eine traditionell unterrichtete Parallelklasse möglich sein. Dies kann aus organisatorischen Gründen allerding nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt geschehen, weshalb die Entscheidung sorgfältig getroffen werden sollte. Im Zweifelsfall empfehlen wir ein Beratungsgespräch an unserer Schule.
Mit dem Schuljahr 1998/99 nahmen wir den bilingualen Unterricht mit in die Oberstufe. Ab der Klasse 11 tritt eine wichtige Änderung ein: der bilinguale Unterricht findet nur in einem Fach statt, nämlich in Geschichte. Wer also weiterhin dieses Angebot wahrnehmen möchte, muss dies im Fach Geschichte in einem Kurs auf grundlegendem Niveau tun. Seit 2001 kann man am HGO in Geschichten die mündliche Abiturprüfung auf Englisch ablegen.
Nach unserer jahrelangen Erfahrung können wir sagen, dass wir mit den Ergebnissen sehr zufrieden sind, denn wir erzielen mit bilingualem Unterricht eine größere Sprach- und Sprechsicherheit, als es im reinen Englischunterricht möglich ist. Dies liegt zum einen daran, dass die Schüler jahrelang mehr als sonst mit der Fremdsprache beschäftigt sind, zum anderen auch an der Tatsache, dass wir die verwendete Fremdsprache im Gegensatz zum traditionellen Fremdsprachenunterricht wieder zu dem werden lassen, was eine Sprache eigentlich ist: Instrument zur Informationsvermittlung und zur Kommunikation, Medium zum Nachdenken und zur Verständigung über die Gegenstände des Unterrichts. Auskunft erteilt gern: dienstlich: (0441) 4 08 36-0 privat: (0441) 3 26 71 |
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